Kommentar des Fragestellers

Endlich Schweizer Interessen vertreten

In der Nationalrats-Debatte über die Motion begründete Nationalrat Ulrich Schlüer seinen Vorstoss am 24. September 2003 wie folgt:

Ich gehe einmal davon aus, dass wir uns in Bezug auf die Lagebeurteilung an sich einig sind: Die Zahl der Missbräuche durch Wegwerfen oder Vernichten des Passes, durch die Verweigerung jeglicher Herkunftsangaben nimmt zu. Solche Missbräuche sind ein Ärgernis und sollen nicht geduldet werden.

Ich stelle aber auch fest, dass die Verhältnisse eher schlimmer geworden sind, seit wir die Motion eingereicht haben. Die aufgrund der Rücknahmeabkommen erwarteten oder vorhergesagten Entlastungen haben bisher materiell wenig gebracht. Einige Abkommen sind jetzt unterzeichnet, aber eine für die Öffentlichkeit spürbare Veränderung bezüglich Asylmissbrauch ist seither nicht eingetreten.

Wir möchten Sie nun auffordern und bitten, doch auch einmal etwas Fantasie walten zu lassen - im Rahmen des gegebenen Rechtes - und Möglichkeiten auszunützen, im Interesse der Bevölkerung, die erwarten darf, dass spürbare Entlastungsmassnahmen endlich getroffen werden.

Unser Vorschlag ist der folgende: Weshalb bringen wir Leute, die wir aus irgendwelchen Gründen nicht in ihr Herkunftsland zurückschaffen können - vor allem deshalb nicht, weil sie Angaben zu ihrer Identität verweigern -, nicht in korrekt geführten Lagern in ihrer Herkunftsregion unter? Afrikaner von südlich der Sahara also irgendwo südlich der Sahara, Südamerikaner in Südamerika usw.

Nun listen Sie, Frau Bundesrätin Metzler, in Ihrer Stellungnahme alle möglichen Hindernisse auf, deretwegen das nicht möglich sein soll. Ich muss Sie dazu einfach ersuchen, dass die Verwaltung endlich einmal etwas innovativer ans Werk gehen möge. So und so viele Länder bekommen von uns in Form von Entwicklungshilfe oder in Form anderer Unterstützung namhafte Summen. Da können wir doch auch einmal Aufforderungen ergehen lassen und Bedingungen stellen, dass wir in solchen Ländern Internierungen von nicht rückschaffbaren Asylanten vornehmen können - nicht so, dass diese Länder sie bezahlen müssen, wir bezahlen die Installationen schon, aber wir bezahlen dadurch weit, weit weniger als wir für den Aufenthalt dieser illegalen Einwanderer in der Schweiz bezahlen müssten. Das ist unser Anliegen, ein wahrhaft vertretbares Anliegen.

Missbrauch darf nicht geschützt werden!

Jemandem, der Asylrecht missbraucht, der mit betrügerischen Mitteln den Aufenthalt in die Schweiz erschleichen will und leider Gottes eben auch sehr oft erschleichen kann, darf man zweifellos mit Massnahmen begegnen, welche die Attraktivität unseres Landes - darum geht es eigentlich - endlich schmälern. Der Einwanderer weiss, dass er, was immer er auch behauptet, zwar keinen Gefahren ausgesetzt wird, aber er wird nicht mehr so komfortabel untergebracht wie heute; es wird ihm nicht das geboten, was ihm heute geboten wird.

Es ist doch nichts anderes als ordnungsgemäss, solches zu verlangen und solches auch durchzuführen. Es geht darum, die Attraktivität zu brechen. Es geht aber auch darum, der Bevölkerung angesichts der Ohnmacht, dass man bestehendes Recht eigentlich nicht vollziehen kann, endlich einmal zu zeigen, dass es Möglichkeiten gibt, wie man trotzdem zu einem gewissen Ziel kommt, wenn betrügerische Machenschaften den direkten Vollzug verunmöglichen.

Ich sage noch einmal: Ich habe Vorschläge gemacht, wer solche Lager führen könnte. All die vorgeschlagenen Organisationen bekommen von uns schon jetzt grosse Summen. Es geht jetzt nicht darum, die mit unseren Forderungen verbundenen Leistungen auf die Budgets dieser Organisationen abzuwälzen, aber sie könnten an der Führung der geforderten Lager beteiligt werden. Jetzt nur einfach zu sagen, die würden das nicht tun, ist falsch, denn wir bezahlen, und wir können deshalb auch gewisse Bedingungen stellen.

Internationales Recht nicht tangiert

Es ist auch festzuhalten, dass internationales Recht durch die von mir vorgeschlagenen Massnahmen nicht verletzt wird. Nach internationalem Recht ist ein solches Vorgehen möglich. Es geht darum, dass die Schweiz - das wäre auch einmal willkommen - finanziell entlastet würde. Da wären Anstrengungen dem Steuerzahler gegenüber am Platz. Es geht darum - das ist wohl das Wichtigste -, dass die Attraktivität der Schweiz für illegale Einwanderer nicht mehr so strahlend sein soll, wie sie jetzt ist. Auch das ist eine absolut legitime Massnahme: Wir haben das Asylrecht nicht für solche geschaffen, die es mit unwahren Angaben erschleichen wollen, wir haben es reserviert für solche, die in Not sind - und diese sind von unserem Vorschlag nicht betroffen; er richtet sich nur gegen jene, die mit betrügerischen Massnahmen geltende Gesetze umgehen wollen.

Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, verbergen Sie sich jetzt nicht hinter starren Vorgängen, die Sie einfach nicht aufbrechen wollen. Lassen Sie Ihre Verwaltung einmal etwas Innovatives tun; sie soll Fantasie entwickeln; denken Sie insbesondere auch einmal an die Bedürfnisse der Öffentlichkeit, die nicht bereit ist, einfach alles hinzunehmen, was durch Gesetzesbruch jetzt hingenommen werden muss.

Der Nationalrat lehnte die Motion Schlüer mit 38 Ja (vor allem SVP-Fraktion) gegen 114 Nein ab.

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Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch