Wenn Richter politisieren…

Bundesgericht will Schutzklausel verbieten

Zur Absicherung Europas vor unkontrollierter Masseneinwanderung wurde vor über zehn Jahren der Schengen-Vertrag geschaffen.

Von Ulrich Schlüer, Flaach ZH
(publiziert in der Zürcher Woche)


Dieser Vertrag gewährleistet einerseits vollumfängliche Grenzöffnung zwischen allen dem Vertrag angeschlossenen Staaten. Auf dass die Sicherheit trotzdem aufrecht erhalten bleibe, wurden rigorose Massnahmen beschlossen, welche die Aussengrenzen, die Grenzen zu nicht dem Schengen-Vertrag angeschlossenen Staaten umfassend hätten schützen sollen.

Nur lückenhaft umgesetzt

Nach Abschluss dieses Vertrags wurde die Abschaffung aller Grenzkontrollen zwischen den dem Vertrag angeschlossenen Staaten rasch Tatsache. Der Schutz der Aussengrenzen blieb allerdings bedenklich lückenhaft.

Darum wird zumindest Westeuropa jetzt von einer Masseneinwanderung nie zuvor erfahrenen Ausmasses heimgesucht. Mehrere Staats-Verantwortliche – vor allem jene in Osteuropa, aber auch die Regierungen Österreichs, Schwedens und Dänemarks, zögerlich neuerdings sogar Angela Merkel – erklären den Schengen-Vertag unverblümt als tot.

Die Schweiz ist mitbetroffen

Die Schweiz ist in Form eines bilateralen Vertrags mit der EU dem Schengen-Vertag ebenfalls angeschlossen. Der Zusammenbruch dieses Vertrags stellt unser Land vor ernste Gefahren.

Eine Regierung, die nicht blind sein will und Politiker, die nicht als verantwortungslos erscheinen wollen, treffen angesichts solch bedrohlicher Entwicklungen Massnahmen zum Schutz des eigenen Landes und seiner Einwohner. Dies um so mehr, als der Souverän unseres Landes, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit ihrem Ja zur Initiative gegen die Masseneinwanderung vor zwei Jahren eigenständige Massnahmen in unserer Bundesverfassung ausdrücklich verankert haben.

Die Schutzklausel

Allmählich ringen sich die Behörden dazu durch, den Schutz vor nicht mehr beherrschbarer Masseneinwanderung auf der Grundlage einer Schutzklausel in die Tat umzusetzen – dies ausdrücklich auch dann, wenn die EU zu keinen neuen, Schutz gewährleistenden Vereinbarungen bereit sei. Doch jetzt kommt unser Bundesgericht und will der Schweiz – bekanntlich Nicht-Mitglied der EU – eigenständige Schutzmassnahmen verbieten – obwohl Schengen, für welches eindeutig die EU verantwortlich ist, nicht mehr funktioniert und von namhaften EU-Exponenten unumwunden als «tot» erklärt wird. Und da will das Bundesgericht den Behörden des Nicht-EU-Mitglieds Schweiz verbieten, Schutzmassnahmen zu treffen, damit das Versagen der EU nicht auf die Schweiz zurückschlägt?

Wem gegenüber ist denn unser Bundesgericht verantwortlich? Ist es das oberste Gericht der Schweiz oder Dienerin Brüssels?

Gefährliche Entwicklung

Eine eklatante Fehlleistung des Bundesgerichts schlägt jetzt auf unser Land zurück: Das Bundesgericht hat etwa vor Jahresfrist – klammheimlich und völlig eigenmächtig – die Rechtssprechung der EU als für das Schweizer Bundesgericht in Lausanne in jeder Beziehung verbindlich erklärt. Es macht damit Politik für die EU – nicht mehr Rechtssprechung für die Schweiz.

Soll Unheil von der Schweiz ferngehalten werden, muss das Bundesgericht seinen – rein politischen – Entscheid, sich der EU Rechtssprechung zu unterstellen, schleunigst rückgängig machen! Auch im Namen der Gewaltentrennung, welche politische Entscheide klar dem Volk und dem Parlament reserviert.

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch