Die einzig wirksame Massnahme

Durchsetzungs-Initiative

Von vier Kriminellen, die derzeit in Schweizer Gefängnissen aufgrund begangener Verbrechen Strafen zu verbüssen haben, besitzen drei – genau: 73 Prozent – einen ausländischen Pass.

Von Ulrich Schlüer, Flaach ZH
(publiziert in der Zürcher Woche)

Dass von Ausländern begangene schwere Straftaten die Schweiz schwer belasten, lässt sich auch aus den Verbrechens-Zahlen ablesen: Obwohl der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung nur rund ein Viertel beträgt, werden in der Schweiz 58 Prozent – weit mehr als die Hälfte – aller Tötungsdelikte von Ausländern begangen. Und auch 61 Prozent aller Vergewaltigungen und sogar 73 Prozent – fast drei Viertel – aller Einbruchdiebstähle sind durch ausländische Täter verschuldet worden.

Verbrechen werden von Tätern begangen

Niemand wird ernsthaft behaupten wollen, es würde Einzelnen von einem ungnädigen Schicksal gleichsam von oben beschieden, Mörder, Vergewaltiger oder Einbrecher zu werden. Nein! Schwere Straftaten, Mord, Vergewaltigung, Einbruch werden von Tätern begangen, die haargenau wissen, dass solche Taten kriminelle Taten sind, dass mit kriminellen Taten schwerer, oft unkorrigierbarer Schaden angerichtet wird, dass sie deshalb auch unter Strafe stehen.

Und alle, die sich korrekt verhalten, sich vor Verbrechern aber fürchten, betrachten es als elementare Aufgabe der Behörden, die Öffentlichkeit vor Verbrechern so wirksam als irgend möglich zu schützen.

Aus diesem Grund werden Verbrecher bestraft – mit Gefängnisstrafen. Bekannt ist indessen längst, dass das Absitzen von Strafen in Schweizer Gefängnissen ausländische Verbrecher kaum vor weiterer Kriminalität abschreckt. Sie können im Gefängnis sogar Berufslehren absolvieren. Sie sind zwar eingeschlossen, leben aber – im Vergleich zu Gefängnissen anderswo – doch recht komfortabel.

Ausweisung schreckt ab

Es gibt eine einzige Strafe, die ausländische Verbrecher abzuschrecken vermag: Die Ausweisung aus der Schweiz! Diese war früher automatische Folge eines Schuldspruchs nach einem schweren Verbrechen. Heute kommen Ausweisungen ausländischer Straftäter nur noch selten vor – obwohl die Schweizer Stimmbürger vor fünf Jahren mit dem Ja zur Ausschaffungsinitiative die automatische Ausweisung ausländischer Schwerverbrecher verbindlich beschlossen haben.

Weil wir noch immer auf die Umsetzung dieses verbindlichen Beschlusses warten müssen, ist die Durchsetzungs-Initiative zustande gekommen, über welche am 28. Februar abgestimmt wird.

Nun gibt es offensichtlich bis weit in die Professorenschaft reichende Kräfte in unserem Land, welche die mit der Durchsetzungs-Initiative angestrebte Ausweisung ausländischer Krimineller verhindern wollen. Sie kämpfen dabei mit Argumenten, die jedem vernünftigen Stimmbürger die Haare zu Berge stehen lassen: Diese Initiative würde auch solche treffen, die bloss von Nachbars Apfelbaum einen Apfel geklaut hätten.

Das ist vollkommener Unsinn! In der Durchsetzungs-Initiative sind die Verbrechen präzise aufgeführt, die nach gerichtlicher Verurteilung die Ausweisung schwerer Gewaltstraftäter, von Mördern, Vergewaltigern, Einbrechern zwingend zur Folge haben.

Wegen des Klauens eines Apfels von Nachbars Apfelbaum ist in der Schweiz noch nie ein Gerichtsurteil gefällt worden.

Was für Interessen bewegen Leute, die mit schlicht hanebüchenen Behauptungen verhindern wollen, dass ausländische Straftäter, die in unserem Land schweres Leid und schweres Unheil angerichtet haben, unser Land definitiv verlassen müssen?

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch