91 Prozent leben von der Sozialhilfe

Wer Falsches perfektioniert, vermehrt bloss die Missbräuche

Rund ein Drittel all derer, die in der Schweiz Asyl begehren, kommen aus Eritrea. Dort herrscht kein Krieg. Aus dem Bürgerkriegsland Syrien kommen nur zwölf Prozent.

Von Ulrich Schlüer, Flaach ZH
(publiziert in der Zürcher Woche)


Eritrea ist zweifellos nicht das «Paradies auf Erden». Aber es ist bei weitem auch nicht eine Hölle. Echte Fluchtgründe bestehen für Eritreer heutzutage kaum.

Alle Eritreer kommen in die Schweiz

Dass trotzdem – und dies seit Jahren – so viele Eritreer unbedingt in die Schweiz wollen, hat einen triftigen Grund: Die Schweiz ist weltweit das einzige Land, das «Verweigerung von Militärdienst-Leistung» als Asylgrund akzeptiert. Zwar wird den wenigsten Eritreern Asyl gewährt. Aufgrund der Behauptung, sie würden in ihrer Heimat als Dienstverweigerer ins Gefängnis gesteckt, werden sie in der Schweiz – weltweit einzig und allein in der Schweiz – zu Tausenden «vorläufig aufgenommen».

Angenehmer Aufenthalt

Das verhilft hier zu angenehmem Leben. Die wenigsten Eritreer gehen einer Arbeit nach. Viele sind Analphabeten, also in Schweizer Betrieben kaum einsetzbar. Deshalb leben volle 91 Prozent der Eritreer von der Sozialhilfe – wohl bis an ihr Lebensende. In den ersten paar Jahren zahlt der Bund, danach kommen die Wohngemeinden «zum Handkuss». Schon heute brechen einzelne Gemeinden fast zusammen unter der sich auftürmenden Kostenlast der Sozialhilfe.

Viele Eritreer schicken regelmässig Geld an ihre in der Heimat verbliebenen Angehörigen. Nicht wenige verbringen auch Ferien bei ihren Angehörigen in der Heimat – im Land, wo sie angeblich «an Leib und Leben gefährdet» sind, aus dem sie als «Feriengäste» aber immer wohlbehalten zurückkehren ins Sozialhilfe-Paradies Schweiz.

Längst hat es sich in ganz Afrika herumgesprochen: Jeder Afrikaner, der via Schlepper irgendwie einen eritreischen Pass ergattern kann, wird, wenn er damit in die Schweiz kommt, hier bleiben können – arbeitsfrei, mit reichlich Sozialhilfe versehen. Entsprechend blüht der Handel mit gefälschten Pässen – in Nordafrika, offenbar aber auch in Griechenland.

Gesetzes-Revision zwecks Missbrauchs-Begünstigung?

Jetzt soll das Schweizer Asylgesetz revidiert werden. Bundesbern will die Verfahren beschleunigen. Allerdings: Kein hier bequem von Sozialhilfe lebender Afrikaner wird aufgrund des «beschleunigten Verfahrens» nach Hause geschickt. Solche, die mit – echten oder gefälschten – Eritrea-Pässen kommen, werden einfach viel rascher hier «vorläufig aufgenommen».

Was nützt der Schweiz eine Beschleunigung von Verfahren, wenn damit bloss viel mehr viel rascher Daueraufenthalt auf Kosten unserer Sozialhilfe erhalten? An solchem, mit Sicherheit Tatsache werdendem Resultat zeigt sich der Widersinn der bundesrätlichen «Beschleunigungs-Vorlage»: Wer ein falsches, resultatloses Verfahren beschleunigt und perfektioniert, löst keine Probleme. Er erleichtert und vermehrt bloss die Missbräuche – auf dass Schweizer Sozialkassen noch viel rascher als in vergangenen Jahren geleert werden.

Ein Verfahren, das absurde Entwicklungen auslöst, darf keinesfalls «beschleunigt» werden. Es muss abgelehnt werden!

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch