Widerstand

Die Antwort auf bundesrätlichen Verfassungsbruch

Volk und Stände verfügten vor nunmehr fünf Jahren an der Urne die Ausschaffung krimineller Ausländer aus der Schweiz. Der zur Umsetzung von Volksentscheiden verpflichtete Bundesrat – federführend ist das Departement Sommaruga – verweigert indessen die Ausführung dieses Entscheids.


"Spalte rechts"
Kommentar des Chefredaktors


Volk und Stände verfügten vor anderthalb Jahren das Ende der Masseneinwanderung. Der Bundesrat – federführend ist auch dafür das Departement Sommaruga – macht die Ausführung abhängig von einer Zustimmung Brüssels, die – wie jeder merkt – nie und nimmer erfolgen wird. Der Bundesrat begeht Verfassungsbruch.

Volk und Stände haben das Asylrecht präzisiert und Dienstverweigerung als Asylgrund deutlich verworfen. Asyl kann also nur erhalten, wer – wie in den Genfer Konventionen festgehalten – persönlich «an Leib und Leben bedroht» ist. Das Bunderätin Sommaruga unterstellte Bundesamt für Migration hat sich längst – man ist versucht zu ergänzen «hohnlachend» – über diese Bestimmung hinweggesetzt.

Auszubaden, teuer zu bezahlen haben diese vom Bundesrat verschuldeten Verfassungsverletzungen die Gemeinden. Denn die illegal Anwesenden werden vom Bundesrat kurzerhand den Gemeinden zugewiesen. Deren Kosten explodieren.

Ist solch vorsätzliche Verantwortungs-Abschiebung widerstandslos zu schlucken? Ist die Schweiz den Launen der Chefin des Justizdepartements, die sich schnöde über klare Verfassungsbestimmungen hinwegsetzt, hilflos ausgeliefert? Ist von Frau Sommaruga verfassungswidrig tolerierte Masseneinwanderung stumm zu schlucken?

Wenn Gemeinden, wenn verfassungstreue Bürger, wenn Parlamentarier wie Toni Brunner im Namen von Beschlüssen, die der Souverän als oberste Instanz in unserem Land an der Urne getroffen hat, Widerstand gegen den bundesrätlich inszenierten Verfassungsbruch anmelden und vielleicht gar organisieren: Glaubt dann der Zürcher «Tages-Anzeiger» allen Ernstes, solch verfassungstreue Bürgerinnen und Bürger durch Redaktor Daniel Foppa als «Brandstifter» diffamieren zu können?

Hemmungslose Diffamierung von Persönlichkeiten, die Obrigkeiten kritisieren, wenn diese die Verfassung selbstherrlich umdeuten und verletzen, ist ein Charakterzug totalitärer Regimes. Ist sich die Zeitung, die solche Machenschaften, solches Meinungsdiktat von oben mitträgt, bewusst, was sie damit in einer Demokratie wie der schweizerischen anrichtet?

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch