Muss man gratulieren?

Nach der Bluttat von Würenlingen

Der Mörder von Würenlingen hätte, als er die tödlichen Schüsse abgab, längst nicht mehr in unserem Land gelebt, wäre die von Volk und Ständen bereits vor Jahren deutlich angenommene Ausschaffungs-Initiative von der Landesregierung verfassungsgetreu umgesetzt worden. Vier Menschen würden noch leben, käme der Bundesrat seiner Verpflichtung nach, die Bevölkerung vor unberechenbarer Gewalt zu schützen.

"Spalte rechts"
Kommentar des Chefredaktors

Der Bundesrat – genauer: Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Justizministerin unseres Landes, entzieht sich dem Recht, das der Souverän für die Schweiz geschaffen hat. Vorbestrafte Gewalttäter ausländischer Herkunft werden, muss man wieder einmal ergrimmt zur Kenntnis nehmen, hierzulande eher erleichtert eingebürgert denn als untragbar und gefährlich aus unserem Land ausgeschafft.

Wie verkraftet – oder überspielt – unsere Justizministerin ihr schwerwiegendes, eine ganze Familie in tiefes Leid stürzendes Versagen? Sie reist – von grossem Medientross ihren Wünschen gemäss in Szene gesetzt – nach Italien, dort ihr Vorhaben propagierend, dreitausend weitere Einwanderer aus dem islamischen Raum in unser Land zu holen. Mittels dafür plakativ propagierter Menschenrechte kaschiert sie das schwerwiegende Versagen der EU vor der illegalen Masseneinwanderung. Das «Recht auf Leben» von Schweizer Familien kümmert sie weniger. Ob sie Gratulation erwartet für ihre äusserst eigenwillige, vor allem auch ihre elementare Pflicht Land und Volk gegenüber ausklammernde Auslegung des Begriffs «Menschenrecht»?

Zuerst sollte – wohl obrigkeitlicher Weisung folgend – die Herkunft des schiesswütigen Gewalttäters von Würenlingen unterschlagen werden. Doch am Wohnort der Erschossenen war bekannt, wie der ausländische Täter seiner Schweizer Frau den Kontakt zu ihrer Familie immer wieder zu verbieten trachtete. Weil diese sich nicht unterdrücken liess, griff er schliesslich zur Waffe. Die Familie, zu der er Kontaktnahme verbieten wollte, gibt es nicht mehr.

Strafrechtliche Verfolgung riskiert hierzulande, wer Motive und Hintergründe von Ausländern begangener Verbrechen offenlegt und angemessen kommentiert. Nicht aber – oder zumindest erst, wenn Tote zu beklagen sind – derjenige, der uns wesensfremde Regeln angeblicher «Familienehre» gewalttätig durchzusetzen versucht. Wenn’s nicht anders geht, dann eben mit todbringenden Schüssen.

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch