Menschenrechte – Völkerrecht – Demokratie

AKZENT

Klarstellungen angesichts gezielter Verwirrungs-Stiftung

Ein paar Dutzend Organisationen wollen die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» abwürgen, bereits bevor die Unterschriften gesammelt sind. Den Stimmbürgern soll – verfassungswidrig! – verunmöglicht werden, darüber zu entscheiden, welches Recht in der Schweiz gelten soll. Dies in dem Land, das schon im Bundesbrief der «Herrschaft fremder Richter» eine klare Absage erteilt hat.

Die Demokratie hintertreibenden Organisationen stimmen ihre Aktionen unter dem Namen «Schutzfaktor M» aufeinander ab. Dass die «Schweizerzeit» sie am 27. März 2015 namentlich vorgestellt hat, hat Proteste und Briefe ausgelöst. Ein Beispiel – vollständig zitiert zusammen mit unserer Antwort:

Sehr geehrter Herr Schlüer

Dass die SVP und ihre Exponenten meist polemisch in Erscheinung treten, muss man zur Kenntnis nehmen und damit leben.

Aber Ihre Aussage letzthin, dass das Internationale Rote Kreuz ein Feind einer freien Schweiz sei, geht unter die Gürtellinie, wenigstens unter meine.

So arbeitet also unser Sohn seit rund 10 Jahren für einen Feind der Schweiz, ist damit eigentlich selbst ein Feind unseres Landes.

Er war unter anderem in Haiti, im Kongo und in Afghanistan und ist jetzt seit einem Jahr in Kirkuk, Irak.

Ich fand es eigentlich immer eher lobenswert, dass sich jemand wie er an solchen Orten um Leute kümmert die dies bitter nötig haben, zum Beispiel hinsichtlich medizinischer Basisversorgung, Notunterkünften, Grundnahrungsmitteln etc. Aber vielleicht denken Sie, dass eine Organisation wie das IKRK und deren Mitarbeiter wie mein Sohn, an solch «ausländischen Orten» sowieso nichts verloren haben?

Ich weiss, dass dieser Brief nichts in Bewegung setzt, aber ich musste ihn einfach schreiben, meinem Sohn – und auch mir – zu liebe.

Mit freundlichen Grüssen

J.U.K.

PS: Ich bin übrigens kein «Linker» sondern Mitglied der FDP, habe als solches auch für die Herren Kägi und Stocker gestimmt.



Sehr geehrter Herr K.

Persönlich formulierte Briefe beantworten wir. Die Lawine von mehreren hundert haargenau gleichlautenden Briefen – Ausfluss einer organisierten Beschimpfungsaktion – haben wir indessen zum Papierkorb umgeleitet.

Zunächst: Das IKRK, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz ist auf der von uns publizierten Liste der Mitglieder von «Schutzfaktor M» nicht aufgeführt. Wenn Ihr Sohn als Delegierter oder Mitarbeiter des IKRK derzeit offenbar im Irak im Fronteinsatz steht, mute ich Ihnen eigentlich zu, zwischen dem SRK – also dem (auf der Liste aufgeführten) Schweizerischen Roten Kreuz und dem IKRK unterscheiden zu können.

Auch wenn Ihr Vorwurf damit ins Leere trifft, benutze ich gerne die Gelegenheit, Ihnen unsere Beweggründe für die Publikation besagter Namensliste offenzulegen.

Das Initiativrecht ist ein den Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz in der Bundesverfassung garantiertes, elementares politisches Recht. Versuche, es zu hintertreiben, Nutzer dieses Rechts zu diffamieren, sind verwerflich. Urheber solcher Versuche beim Namen zu nennen ist schon deshalb angebracht, da sich diese Unterminierer demokratischer Rechte in einem Mantel angeblich besonders humanitärer Gesinnung der Öffentlichkeit zu präsentieren versuchen.

Völkerrecht und Menschenrechte

Viele Exponenten der von uns aufgeführten Organisationen sind Juristen. Wenn einzelne Bürger «Völkerrecht» mit den elementaren Menschenrechten verwechseln, mag man ihnen das nachsehen. Wenn allerdings wohlinformierte Juristen solche Verwechslung bewusst und öffentlich herbeiführen, so ist auch das verwerflich. Die elementaren Menschenrechte sind in unserer von Volk und Ständen gutgeheissenen Bundesverfassung als jedem Einwohner der Schweiz garantierte unveräusserliche Grundrechte in nicht weniger als dreissig Artikeln (Artikel 7 – 36) einzeln aufgeführt. Sie sind in der Schweiz damit besser (und auch bereits viel länger) verankert als in den meisten übrigen Ländern der Welt. Niemand – keine Partei, keine Organisation, kein Initiativkomitee – stellt sie in Frage. Die SVP trägt sie so überzeugt mit wie andere Parteien und Organisationen auch.

Wer behauptet, die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» stelle die Menschenrechte oder auch nur einzelne Menschenrechte zur Disposition, macht sich – böswillig oder aus sträflichem Unwissen – einer krassen Unwahrheit schuldig.

Völkerrecht entsteht – in klarem Unterschied zu den Menschenrechten in unserer Verfassung – aus bilateralen und internationalen Verträgen. Im Gegensatz zum vom Souverän in der Demokratie geschaffenen Landesrecht wird übernationales Vertragsrecht von Diplomaten, von Funktionären der staatlichen Exekutiven geschaffen. Im Mittelpunkt stehen nicht Rechtsnormen. Die Vertreter unterschiedlicher, nicht selten gegensätzlicher Interessen suchen vielmehr den kleinsten gemeinsamen Nenner als Kompromiss. Dieser wird oft bewusst unscharf, bewusst mehrdeutig formuliert, auf dass alle Beteiligten unter Wahrung ihres Gesichts den Verhandlungssaal verlassen können.

Der soeben gefundene Kompromiss im Atomstreit zwischen den USA und dem Iran liefert dazu den Beweis: Jede Partei schildert – sich der Öffentlichkeit als «Sieger» präsentierend – den gefundenen Kompromiss derart aus eigener Optik, dass der Zuschauer grosse Mühe bekundet, überhaupt zu erkennen, dass beide Parteien den gleichen Vertrag auslegen.

Zu solchen Kompromissen muss gelten: Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten! Aber sie müssen, wenn Verhältnisse sich ändern, auch in ordentlichen Verfahren gekündigt werden können – mitunter auch aus demokratisch zustande gekommenem Volksentscheid.

Ideologisch motivierte Vertragsauslegung

Neuerdings versuchen ideologisch motivierte Funktionäre, durch bemerkenswert einseitige Auslegung völkerrechtlicher Verträge die Demokratie im eigenen Land zu unterlaufen. Indem zum Beispiel in absolut rechtsstaatlichen Verfahren als Übeltäter erkannte Ausländer ihrer Bestrafung – auch in Form von Landesverweis – entzogen werden. Oft in eklatantem Widerspruch zur hier grundsätzlich für alle geltenden Rechtsordnung.

Es sind diese, die Rechtsordnung aushöhlenden Versuche, welche zur Lancierung der Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» veranlasst haben. Wer die damit angestrebte politische Ausmarchung verbieten will, schadet auch der Rechtsordnung.

Demokratisch geschaffenes Recht

Diese ist der Schweiz ja nicht einfach aus dem blauen Himmel zugefallen. Das hier geltende Recht ist vielmehr Ergebnis intensiver demokratischer Auseinandersetzung. Seine tragenden Pfeiler sind in Volksabstimmungen aufgerichtet worden. Weil das geltende Recht hierzulande aus demokratischem Prozess entstanden, vom Volk selber geschaffen worden ist, wird es in der Schweiz auch weit solider respektiert und vom Volk mitgetragen als in vielen anderen Ländern. Was das Volk selber geschaffen hat, ist das gleiche Volk auch bereit zu respektieren. Deshalb funktioniert unser Rechtsstaat. Deshalb wurde die Schweiz zu einem sicheren Land.

Wenn aber bestimmten Ideologien verpflichtete Funktionäre das, was sie hier in der demokratischen Auseinandersetzung nicht durchzusetzen vermochten, auf dem Umweg über fremde Juristengremien – die demokratischen Wahlen meilenweit entzogen sind – unserem Land von aussen
aufzuzwingen versuchen, dann untergraben sie nicht bloss das aus der Demokratie hier gültig gewordene Recht. Ihr Angriff gilt auch der Demokratie selbst.

Mit freundlichen Grüssen
Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch