Illusionen und Fakten

Bundesberns Flüchtlingspolitik

Nun ist also zu Brüssel eine «Verteilung» aller nach Europa strömenden Flüchtlinge auf alle EU-Länder und die Schweiz gelungen.

«Verteilt» werden 120‘000 Eingewanderte. Gleichzeitig verlautet aber aus Brüssel, bis Ende nächsten Jahres werde die Zahl der aus Nahost Zuströmenden die Millionenmarke deutlich überschreiten. Ist also mit Verzehnfachung zu rechnen?

Jeder darf kommen

Mit dem «Verteilungs-Beschluss» wird auch eine Botschaft ausgesandt: Grenzschutz findet in Europa keiner mehr statt. Die Masseneinwanderung nach Europa wird nicht mehr behindert. Die EU kümmert sich nur noch um die Verteilung der Eingewanderten, jeder kann kommen. Ein Signal, das zweifellos Wirkung haben wird.

Zur Illusion wird aber auch der Glaube, die Brüsseler Verteilungs-Beschlüsse würden von den zu Tausenden Einwandernden auch akzeptiert. Kürzlich hat ein leidlich deutsch sprechender Einwanderer am Schweizer Radio eingeräumt, er habe seinen Schleppern für die Reise in die Schweiz volle 25‘000 Euro bezahlt – bar mit sich geführt. Er ist also alles andere als ein mittelloser, sein nacktes Leben rettender Habenichts. Diese Summe habe ihm in ein «Paradies» verholfen, sagt er. Paradiese sind für ihn Schweden, Deutschland oder die Schweiz.

Würde diesem Einwanderer die Zuteilung nach Rumänien verordnet – er würde das nie und nimmer akzeptieren. Wo alle Grenzen offen sind, glauben höchstens ihre Formulare anbetende Brüsseler Funktionäre, sie könnten Angekommene nach sturem Muster verteilen. Die Angekommenen wollen in ein Paradies. Kein Funktionär kann sie daran hindern. Die Schweiz täte gut daran, etwa mit dem 25-fachen der ihr soeben von Brüssel verordneten Einwanderer-Zahl zu rechnen. Darob könnte selbst Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga ihr gutmenschliches Strahlen vergehen…

Was sagen die Genfer Konventionen?

Angesichts des jetzt zu Erwartenden ist es angebracht, sich endlich einmal mit den gesetzlichen Grundlagen, mit den international geltenden Vereinbarungen über den Schutz von Flüchtlingen ernsthaft zu befassen. Wer ein Flüchtling ist, ist in den zumindest von sämtlichen zivilisierten Ländern anerkannten Genfer Konventionen genau festgehalten: Als Flüchtling darf sich einzig bezeichnen, wer «persönlich an Leib und Leben bedroht» ist. Ihm Schutz und Aufenthalt zu gewähren, ist selbstverständliche Pflicht aller. Wer – ohne dass er persönlich bedroht ist – unter Kriegshandlungen leidet, gilt gemäss Genfer Konventionen als «Schutzbedürftiger». Ihm ist – beschränkt auf die Dauer des Kriegs in seinem Herkunftsland – geschützte Aufnahme in einem sicheren Land zu gewährleisten. Nach Kriegsende hat er aber in seine Heimat zurückzukehren.

Illegale Einwanderer

Migranten, die persönlich in keiner Weise bedroht sind, die bloss bessere Lebensverhältnisse – allenfalls gar auf Kosten anderer – suchen, sind nach Genfer Konventionen keine Flüchtlinge. Es sind (und sie müssten auch so bezeichnet werden) illegale Einwanderer. Wer sie in Massen aufnimmt, trägt schuldhaft dazu bei, dass in einem Ernstfall der Platz für tatsächlich Verfolgte und Bedrohte besetzt ist durch andere, die hierzulande bloss ein angenehmeres Leben suchen.

Die Schweiz ist bis heute nicht mit einem Syrer-Problem konfrontiert. Die Syrer wollen nach Deutschland. Massiv bedrängt wird die Schweiz von Eritreern. In Eritrea herrschte zwar vor Jahren Krieg, heute aber nicht mehr. Sind die dortigen Lebensverhältnisse auch nicht ideal, so kann davon kein Asylanspruch gemäss Genfer Konventionen abgeleitet werden. Auch kein Anrecht auf vorübergehende Unterbringung als Schutzbedürftige aus einem von Krieg heimgesuchten Land. Der Krieg in Eritrea ist beendet.

Weit über 95 Prozent aller nach Europa drängenden Eritreer sind illegale Einwanderer. Wer sie pauschal wie Flüchtlinge behandelt, unterläuft die Genfer Konventionen. Er wird dafür verantwortlich, dass es im Notfall für wirkliche, echte Flüchtlinge keinen Platz mehr hat in sicheren Ländern.

Dammbruch

Es ist das offensichtliche «Verdienst» der EU, den in den Genfer Konventionen so sorgfältig festgehaltenen Flüchtlingsbegriff zur Makulatur verkommen zu lassen. Die EU akzeptiert jeden, auch den allein um materieller Vorteile Willen nach Europa Drängenden, sofern er sich selbst als «Flüchtling» deklariert – ein «Titel», der ihm alle Tore öffnet. Er wird fortan – ohne jede Abklärung – europaweit als Flüchtling akzeptiert. In Brüssel wurde mit diesem Entscheid ein Damm gebrochen, der zweifellos die Regierungen der europäischen Länder schon in wenigen Wochen vor unlösbare Probleme stellen wird.

Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch